Was ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung?
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung – oft NDA genannt, vom englischen Non-Disclosure Agreement – ist ein Vertrag, in dem sich der Interessent verpflichtet, alle Informationen über Ihren Betrieb geheim zu halten und nur für die Prüfung der Übernahme zu verwenden. Sie wird unterzeichnet, bevor Sie Zahlen, Kundenlisten oder andere sensible Unterlagen weitergeben.
Was typischerweise geregelt wird
- Zweck: Die Informationen dürfen nur zur Prüfung der möglichen Übernahme genutzt werden.
- Umfang: Was als vertraulich gilt – meist alles, was Sie mündlich oder schriftlich mitteilen, und schon die Tatsache, dass Gespräche stattfinden.
- Personenkreis: Wer die Informationen sehen darf, zum Beispiel Berater, Banken und Anwälte des Interessenten, die selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Dauer: Wie lange die Geheimhaltung gilt, häufig einige Jahre – auch wenn es nicht zum Abschluss kommt.
- Rückgabe und Löschung: Was mit den Unterlagen passiert, wenn die Gespräche enden.
- Abwerbe- und Kontaktverbot: Der Interessent darf Ihre Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten nicht ohne Ihre Zustimmung ansprechen.
Was eine NDA nicht leistet
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein wichtiges Werkzeug, aber kein Allheilmittel. Sie verpflichtet nur den, der unterschreibt, und im Streitfall ist ein Schaden oft schwer nachzuweisen. Umso wichtiger ist, mit wem Sie sprechen – und in welcher Reihenfolge Sie Informationen teilen.
Informationen Schritt für Schritt teilen
Bewährt hat sich ein gestuftes Vorgehen. Sie geben nur so viel preis, wie für den jeweiligen Schritt nötig ist:
- Kennenlernen: ein persönliches Gespräch über Ihren Betrieb in groben Zügen, Ihre Vorstellungen und unseren Hintergrund.
- Eckdaten: nach Unterzeichnung der NDA zentrale Kennzahlen wie Umsatz, Ergebnis und Mitarbeiterzahl.
- Vertiefte Prüfung: erst wenn die Eckpunkte vereinbart sind, Detailunterlagen zu Verträgen, Kunden und Abläufen.
- Gespräche mit Schlüsselpersonen: ganz am Ende und nur nach Ihrer Freigabe, etwa mit Ihrer zweiten Führungsebene.
Sie bestimmen, wann wer was erfährt. Das gilt bei uns für den gesamten Prozess.
Praktische Tipps
- Treffen Sie sich anfangs außerhalb des Betriebs, wenn Sie Gerede vermeiden möchten.
- Nutzen Sie für Unterlagen eine eigene E-Mail-Adresse oder einen geschützten Datenraum statt der Firmenadresse.
- Lassen Sie die Vereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt prüfen – das kostet wenig und schafft Sicherheit.
- Überlegen Sie früh, wann und wie Sie Ihr Team informieren. Eine gemeinsam vorbereitete Kommunikation schafft Vertrauen.
So halten wir es
Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung schon vor dem ersten Gespräch. Wir verwenden gerne auch die Vorlage Ihres Anwalts. Und wir sprechen niemanden aus Ihrem Umfeld an, bevor Sie es ausdrücklich möchten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.